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Altersdiskriminierung

  • 01.10.2025Newsletter
    Mit 70 Schluss? Für Anwaltsnotare und -notarinnen gilt das künftig nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht hält die Altersgrenze für unverhältnismäßig. Die BRAK hatte zuvor betont, sie diene einer fairen Generationenbalance.
  • Das Amt von Notarinnen und Notaren erlischt automatisch, wenn sie das 70. Lebensjahr vollenden. Gegen diese Altersgrenze wehrt sich ein betroffener Anwaltsnotar mit einer Verfassungsbeschwerde. Doch die Altersgrenze ist trotz Nachwuchsmangels nötig, erläutert die BRAK in ihrer Stellungnahme zu dem Verfahren.