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Anwaltssenat

  • 29.04.2026 Rechtsprechung
    Der Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs entscheidet unter anderem über verwaltungsrechtliche und disziplinarische Anwaltssachen. Als höchste Instanz der Anwaltsgerichtsbarkeit gehören ihm auch Anwältinnen und Anwälte als Beisitzer an. Drei von ihnen wurden zum 1.4.2026 neu berufen.