BGH-Anwaltssenat: neue Beisitzer:innen berufen
Der Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs entscheidet unter anderem über verwaltungsrechtliche und disziplinarische Anwaltssachen. Als höchste Instanz der Anwaltsgerichtsbarkeit gehören ihm auch Anwältinnen und Anwälte als Beisitzer an. Drei von ihnen wurden zum 1.4.2026 neu berufen.
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, hat die Rechtsanwältinnen Anja Merk und Jutta Niggemeyer-Müller zu Beisitzerinnen sowie Rechtsanwalt beim BGH Dr. Klaus Joachim Hartung zum Beisitzer im Senat für Anwaltssachen beim BGH berufen. Ihre Amtszeit begann am 1.4.2026 und beträgt fünf Jahre.
Merk gehört dem Anwaltssenat bereits seit 2016 an, Niggemeyer-Müller seit 2021. Dr. Hartung folgt auf Dr. Jürgen Lauer, der nach zehnjähriger Amtszeit aus dem Anwaltssenat ausschied.
Weitere anwaltliche Beisitzer:innen sind die im Jahr 2023 berufenen Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Kau, Prof. Dr. Jens Schmittmann und Janko Geßner.
Der Senat für Anwaltssachen beim BGH entscheidet u.a. erstinstanzlich über verwaltungsrechtliche Anwaltssachen und ist für Berufungen gegen Urteile der Anwaltsgerichtshöfe zuständig (§ 112a BRAO). Ihm gehören neben der Präsidentin des BGH und zwei Richter:innen des BGH auch zwei ehrenamtliche Beisitzer:innen an, die aus der Rechtsanwaltschaft stammen (§ 106 II BRAO). Diese werden durch das Bundesjustizministerium auf Basis einer Vorschlagsliste berufen, welche die Bundesrechtsanwaltskammer nach Vorschlägen aus den Rechtsanwaltskammern einreicht (§ 107 II BRAO).
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