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Art. 2 II GG

  • 21.01.2026 Newsletter
    Das Land Baden-Württemberg hat den Rettungsdienst neu geregelt und dabei die bisherige Hilfsfrist abgeschafft. Die BRAK hält die neuen gesetzlichen Vorgaben für verfassungsrechtlich unzureichend. In einer Stellungnahme auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts sieht sie insbesondere die Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 II GG verletzt.