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automatische Anerkennung

  • Der EuGH hat am 18. Juni 2024 in seinem Urteil in der Rechtssache QY gegen Bundesrepublik Deutschland (C-753/22) entschieden, dass ein Mitgliedstaat einen Antrag auf internationalen Schutz individuell prüfen muss, wenn er diesen nicht als unzulässig abweisen kann, obwohl der Antragsteller bereits in einem anderen Mitgliedstaat internationalen Schutz zuerkannt bekommen hat, weil er dort der ernsthaften Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt wäre.