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Bayerischer AGH

  • Der Widerruf der Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft, weil sie einen reinen Finanzinvestor aufgenommen hatte, war zulässig. Das befand der Bayerische Anwaltsgerichtshof am 25.11.2025 unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der Ende 2024 das sog. Fremdbesitzverbot im anwaltlichen Berufsrecht für mit Unionsrecht vereinbar erklärt hatte.