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Bundesrechnungshof

  • 16.04.2025 Newsletter
    Die BRAK hat sich ablehnend gegenüber einem Vorschlag geäußert, der ein Informationsvorrecht der Finanzverwaltung bei zahlungsunfähigen oder überschuldeten Gesellschaften einführen will. Sie sieht dadurch den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger im Insolvenzverfahren gefährdet.