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EFTA

  • 08.10.2026 Newsletter
    Der EFTA-Gerichtshof hat in seinem Urteil E-28/25 (Icelandic Revenue and Customs and ADVEL attorneys) vom 29. September 2026 entschieden, dass die Verpflichtung von Rechtsanwälten zur Herausgabe von Mandantenlisten an die Steuerbehörden die Dienstleistungsfreiheit beschränken kann und nur zulässig ist, wenn sie gesetzlich vorgesehen sowie im konkreten Fall erforderlich und verhältnismäßig ist.