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einstweiliger Rechtsschutz

  • Prozessuale Waffengleichheit

    BVerfG rügt Pressesenat des OLG Hamburg

    15.02.2022Rechtsprechung
    Das OLG Hamburg hat das Magazin „DER SPIEGEL“ in seinem Recht auf prozessuale Waffengleichheit verletzt. Der Pressesenat hatte eine einstweilige Anordnung erlassen, nachdem die Antragstellerin ihre zunächst unbegründeten Anträge mehrfach umformuliert hatte. "DER SPIEGEL" wusste von nichts. Das BVerfG zeigt sich mehr als konsterniert.