Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 17/2022

Verwaltungsprozess: Verfahren im Infrastrukturbereich sollen beschleunigt werden

Verfahren über wichtige Infrastrukturvorhaben sind oft besonders komplex und langwierig. Mit einem Mitte August vorgelegten Gesetzentwurf soll die Dauer solcher Verfahren reduziert werden.

24.08.2022Newsletter

Verwaltungsgerichtliche Verfahren, die wichtige Infrastrukturvorhaben betreffen, sind häufig besonders komplex und langwierig. Eine Beschleunigung solcher Verfahren ist aus Sicht des Bundesministeriums der Justiz gerade angesichts der angestrebten Energiewende dringlich, aber auch mit Blick auf Ausbau und Erneuerung der Verkehrsinfrastruktur.

Der Mitte August vom Ministerium vorgelegte Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich sieht deshalb ein generelles Vorrang- und Beschleunigungsgebot für besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben vor. Außerdem soll künftig ein Erörterungstermin („früher erster Termin“) zwei Monate nach Eingang der Klageerwiderung stattfinden. Zudem soll die innerprozessuale Präklusion verschärft werden.

Die Regelungen für den einstweiligen Rechtsschutz sollen für besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben ebenfalls modifiziert werden. Mängel des angefochtenen Verwaltungsakts soll das Gericht außer Acht lassen können, wenn offensichtlich ist, dass diese in absehbarer Zeit behoben sein werden. Im Rahmen der Vollzugsfolgenabwägung sollen die Gerichte zudem die Reversibilität von Maßnahmen berücksichtigen; außerdem sollen künftig sie besonders berücksichtigen müssen, wenn der Bundesgesetzgeber ein überragendes öffentliches Interesse festgestellt hat.

Vorgesehen sind zudem weitere Änderungen prozessualer Vorschriften, unter anderem zur Einrichtung spezieller Planungsspruchkörper an den Verwaltungsgerichten.

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen, nach der verwaltungsgerichtliche Verfahren beschleunigt werden sollen durch einen „frühen ersten Termin“ sowie durch ein effizienteres einstweiliges Rechtsschutzverfahren. Er wird nun zunächst innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

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