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elektronische Wahl

  • 10.08.2022Newsletter
    Die elektronische Wahl zur Satzungsversammlung im Bezirk der Rechtsanwaltskammer München war weder als solche verfassungswidrig noch verstößt die konkrete Ausgestaltung der Wahl im Jahr 2019 gegen verfassungsmäßige Wahlrechtsgrundsätze. Der BGH erteilte in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung der Klage eines Münchener Anwalts eine Absage.