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Fernmeldeüberwachung

  • 28.11.2024 Newsletter
    Das Bundesverfassungsgericht hat die strategische Inland-Ausland-Fernmeldeüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst für teilweise verfassungswidrig erklärt. Grund hierfür ist unter anderem der unzureichende Vertraulichkeitsschutz, auch in Bezug auf Mandatskommunikation von Anwältinnen und Anwälten.