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gegenseitige Anerkennung

  • 02.09.2022Newsletter
    Die europäische Strafverteidigerorganisation ECBA hat in einem Statement Ende Juli konkrete Forderungen zur gegenseitigen Anerkennung von Auslieferungsentscheidungen an die EU-Mitgliedstaaten gestellt. Personen, die sich in einem Staat erfolgreich gegen ein solches Ersuchen gewehrt hätten, könnten aus jedem anderen Staat immer noch ausgeliefert werden und seien deswegen ihres Rechts auf Freizügigkeit beraubt.