Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 15/2022

Gegenseitige Anerkennung von Auslieferungsentscheidungen – ECBA

Die europäische Strafverteidigerorganisation ECBA hat in einem Statement Ende Juli konkrete Forderungen zur gegenseitigen Anerkennung von Auslieferungsentscheidungen an die EU-Mitgliedstaaten gestellt. Personen, die sich in einem Staat erfolgreich gegen ein solches Ersuchen gewehrt hätten, könnten aus jedem anderen Staat immer noch ausgeliefert werden und seien deswegen ihres Rechts auf Freizügigkeit beraubt.

02.09.2022Newsletter

Dies sind Fälle von Interpol Rotecken, Auslieferungsersuchen oder Fälle des Europäischen Haftbefehls. Betroffen sind auch Personen, die erfolgreich gegen solche Ersuchen vorgegangen sind, da diese politisch motiviert waren. Es fehlt an effektiven Rechtsbehelfen gegen die erneute Festnahme in einem anderen Staat. Die ECBA fordert die Mitgliedstaaten daher dazu auf, dass die Entscheidung einer Justizbehörde eines Mitgliedsstaates, welche eine Auslieferung aus Verhältnismäßigkeitsgesichtpunkten, wegen des Doppelbestrafungsverbotes oder in bestimmten Fällen aufgrund der Verletzung von Grundrechten ablehnt, für die anderen bindend sein soll. Ferner müsse ein unabhängiger, harmonisierter Mechanismus zur Regulierung von Ersuchen im Schengener Informationssystem geschaffen werden und nationale wie EU-Sicherungen geschaffen werden, die effektive Rechtsbehelfe gegen solche Ersuchen bereitstellen.

Das Statement ist Teil der Roadmap „Agenda 2020“ der ECBA zur Stärkung europäischer Prozessgarantien. Die Organisation beobachtet seit langem die Situation derer, die zum Ziel freiheitsentziehender Maßnahmen in grenzübergreifenden Fällen geworden sind.

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