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Große BRAO-Reform

  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 19/2022

    BVerfG: mehrstöckige Anwaltsgesellschaften sind zulässig

    21.09.2022Newsletter
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Partnerschaftsgesellschaft und einer Rechtsanwalts-GmbH nicht zur Entscheidung angenommen, die gemeinsam eine doppelstöckige Anwaltsgesellschaft gründen wollten. Es hält jedoch ausdrücklich fest, dass nach der großen BRAO-Reform mehrstöckige Anwaltsgesellschaften zulässig sind.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 16/2022

    Berufsrecht: neue Regelungen ab 1.8.2022

    10.08.2022Newsletter
    Seit dem 1.8.2022 gelten eine Reihe neuer berufsrechtlicher Regelungen für Anwältinnen und Anwälte. Unter anderem wird die Berufsausübungsgesellschaft umfassend neu geregelt und berufsrechtliche Kenntnisse werden verpflichtend. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
  • BRAO-Reform tritt in Kraft

    Was sich für Anwälte jetzt ändert

    29.07.2022Gesetzgebung
    Die Berufsausübungsgesellschaft wird zentral, freie Berufe werden sozietätsfähig, alle Gesellschaftsformen möglich. Und Fortbildung wird zwingend.
  • Nach der „großen BRAO-Reform“ sind ab dem 1.8.2022 auch Beteiligungen von Rechtsanwaltsgesellschaften an anderen Rechtsanwaltsgesellschaften zulässig. Wie sich das auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren einer nach derzeit geltendem Recht unzulässigen mehrstöckigen Anwaltsgesellschaft auswirkt, erörtert die BRAK in einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht.