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Internationales Rechtshilfegesetz

  • 04.02.2026 Newsletter
    Die BRAK begrüßt das Ziel des Referentenentwurfs zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1260, illegale Finanzströme einzudämmen und organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Zugleich kritisiert sie Mängel in der deutschen Umsetzung – von Überlastungsrisiken für die Justiz bis zu verfassungsrechtlichen Zweifeln an den vorgesehenen Eingriffsrechten.