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Massenzustromrichtlinie

  • 01.04.2022Newsletter
    Nachdem der Rat am 4. März 2022 erstmals einen Ratsbeschluss zur Aktivierung der Richtline 2001/55/EG über Mindestnormen zur Gewährung vorübergehenden Schutzes („Massenzustromrichtlinie“) getroffen hat, welcher am selben Tag in Kraft getreten ist, hat die Europäische Kommission Leitlinien für den Umgang mit der Richtlinie in Bezug auf aus der Ukraine geflohene Personen veröffentlicht.