Zum Weiterlesen

Weitere Inhalte zum Schlagwort

Nichtbeanstandungserlass

  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 20/2026

    Sammelanderkonten: BRAK erreicht wichtigen Zwischenerfolg

    30.09.2026 Newsletter
    Damit Anwält:innen auch künftig Sammelanderkonten nutzen können, hat die BRAK ein automatisiertes Prüfsystem konzipiert. Die zuständigen Ministerien bereiten die Anpassung des rechtlichen Rahmens vor. Ein wichtiger Baustein: die erneute Aussetzung internationaler steuerrechtlicher Prüfvorgaben, die das Bundesfinanzministerium nun verkündete.
  • Sammelanderkonten von Anwältinnen und Anwälten waren in Gefahr, weil internationale Vorgaben den Banken detaillierte Prüfungen abverlangen. Die BRAK erreichte einen Kompromiss, der den Bestand von Sammelanderkonten zumindest bis Ende 2026 sichert. Dafür müssen die Konten künftig automatisiert geprüft werden.
  • Anwaltliche Sammelanderkonten müssten nach dem Common Reporting Standard zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gemeldet werden. Eine Ausnahme davon sollte eigentlich gesetzlich abgesichert werden. Um die Sammelanderkonten zu schützen, hat das Bundesfinanzministerium einen Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2025 verlängert.