Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 20/2026

Sammelanderkonten: BRAK erreicht wichtigen Zwischenerfolg

Damit Anwält:innen auch künftig Sammelanderkonten nutzen können, hat die BRAK ein automatisiertes Prüfsystem konzipiert. Die zuständigen Ministerien bereiten die Anpassung des rechtlichen Rahmens vor. Ein wichtiger Baustein: die erneute Aussetzung internationaler steuerrechtlicher Prüfvorgaben, die das Bundesfinanzministerium nun verkündete.

30.09.2026 Newsletter

Banken müssten für anwaltliche Sammelanderkonten nach dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen eigentlich bestimmte Informationen nach dem europäischen Common Reporting Standard (CRS) an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Weil dies wegen fehlender Kenntnis der jeweils wirtschaftlich Berechtigten in der Regel nicht möglich ist, kündigten bereits 2021 einzelne Banken bei ihnen geführte Sammelanderkonten.

Ein Nichtbeanstandungserlass des Bundeministeriums für Finanzen (BMF) nahm anwaltliche Sammelanderkonten seitdem faktisch von der Prüfung nach dem CRS aus. Banken, die Sammelanderkonten nicht als CRS-meldepflichtig behandelten, wurden danach nicht sanktioniert. Weitere Kündigungen von Sammelanderkonten durch Banken konnten dadurch verhindert werden.

BRAK-Lösung: Automatisierte Prüfung

Der Nichtbeanstandungserlass wurde jährlich – letztmals bis Ende 2026 – verlängert, bis eine dauerhafte gesetzliche Lösung für anwaltliche Sammelanderkonten gefunden wird. Dies konnte die BRAK in zahlreichen Gesprächen mit Bundesfinanzministerium (BMF) und Bundesjustizministerium (BMJV) erreichen. Voraussetzung dafür war, dass Deutschland eine Vorgabe der OECD erfüllt: Sammelanderkonten müssen nach bestimmten Kriterien geprüft und statistisch erfasst werden. Die BRAK-Hauptversammlung hatte daher im Herbst 2025 beschlossen, dass die BRAK ein Konzept für ein zentrales elektronisches System zur automatisierten Prüfung der Transaktionen auf Fremdgeldkonten erarbeitet.

Das Konzept sieht – entsprechend einem in Belgien bereits praktizierten Modell – vor, dass bestimmte Transaktionsdaten auf Sammelanderkonten durch ein elektronisches System über eine Schnittstelle der Banken abgerufen werden. Meldet das System eine Auffälligkeit, werden die Daten zur weiteren Prüfung an die regional zuständige Rechtsanwaltskammer übermittelt.

Am 23.9.2026 teilte das BMF mit, dass es den Nichtbeanstandungserlass erneut verlängert hat, um die Umsetzung des automatisierten Prüfsystems zu ermöglichen. Die Prüfung von Sammelanderkonten nach dem CRS ist nunmehr bis zum 31.12.2027 ausgesetzt.

Laufender Austausch mit Ministerien

Die BRAK befindet sich in enger Abstimmung mit BMF und BMJV. Dort ist ein Gesetzentwurf, der den rechtlichen Rahmen für das Prüfsystem schafft, bereits in Arbeit; das Gesetz soll im Laufe des Jahres 2027 verabschiedet werden. Sobald die Rechtsgrundlage vorliegt, wird die BRAK mit der Ausschreibung der technischen Umsetzung beginnen.

Neue Gefahr durch AMLA-Standards

Der gemeinsam von BRAK und Ministerien erarbeiteten Lösung droht allerdings nunmehr Gefahr durch die Umsetzung des EU-Geldwäschepakets, das ab Juli 2027 gilt. Es sieht zusätzliche Prüfpflichten für Verpflichtete – sowohl Banken als auch Anwaltschaft – nach Art. 20 I lit. h) und i) und Art. 28 I der Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) vor. Dazu zählt insbesondere die Ermittlung aller wirtschaftlichen Eigentümer und Begünstigten einer Transaktion. 

Zur Umsetzung hat die Anti Money Laundering Authority (AMLA) technische Regulierungsstandards (RTS) entworfen, die sehr weitgehende Prüfpflichten vorsehen. Die BRAK kritisierte dies scharf. Denn der RTS-Entwurf überträgt banktypische Prüf- und Dokumentationslogiken unterschiedslos auf die Anwaltschaft, ignoriert bestehende Aufsichtssysteme der Berufskammern und den Umstand, dass nicht alle Anwältinnen und Anwälte Verpflichtete gem. Art. 3 Nr. 3 AMLR sind. Er setzt sich zudem über die berufliche Verschwiegenheitspflicht hinweg. Käme dieser RTS unverändert, könnten Sammelanderkonten wegen des hohen bankseitigen Prüfaufwands schlicht vom Markt verschwinden – ein irreparabler Schaden für die Anwaltschaft. Auch hierzu ist die BRAK in engem Austausch mit BMF und BMJV, um Einfluss auf die Abstimmungen bei der AMLA zu nehmen. 

Gegen überzogene Prüfpflichten, die anwaltliche Sammelanderkonten in Gefahr bringen könnten, hat sich auch der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) stark gemacht.

Weiterführende Links:

Hinweis:

Die Hintergründe der Sammelanderkonten-Problematik erläutern Holling/Bluhm/von Seltmann, BRAK-Magazin 5/2025, 8 ff. Sie beantworten auch die wichtigsten Fragen, die sich beim Umgang mit Fremdgeldern stellen können. 

Die Auswirkungen des EU-Geldwäschepakets auf anwaltliche Sammelanderkonten (und anwaltliche Geschäftskonten allgemein) erörtert Bauckmann, BRAK-Mitt. 2026, 236.