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Normenklarheit

  • Die bayerische Beschränkung des Zugangs zu Geschäften im Einzelhandel nur für Geimpfte und Genesene gilt vorläufig nicht mehr. Der BayVGH hält eine 2G-Beschränkung im Einzelhandel zwar grundsätzlich für möglich. Doch die bayerische Verordnung sei nicht klar genug formuliert.