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Polizei- und Ordnungsrecht

  • Das Bundesverfassungsgericht hält in einer aktuellen Entscheidung verschiedene Vorschriften des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns für verfassungswidrig. Sie enthalten polizeiliche Ermittlungsbefugnisse, die in ihrer konkreten Ausgestaltung nach Ansicht des Gerichts zu weit gehen. Zum selben Ergebnis war die BRAK in einer Stellungnahme zu der Verfassungsbeschwerde gelangt.