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Referendar

  • 11.04.2025 Newsletter
    Der EuGH hat am 3. April 2025 entschieden, dass eine österreichische Regelung, wonach für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter zwingend verlangt wird, einen Teil der praktischen Ausbildung (Kernzeit) bei einem in Österreich niedergelassenen Rechtsanwalt zu absolvieren, gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit gem. Art 45 AEUV verstößt.