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Religion

  • 15.03.2024Newsletter
    Der EuGH hat am 29. Februar 2024 entschieden (C-222/22), dass die Qualifikationsrichtlinie (Richtlinie 2011/95/EU) nicht so ausgelegt werden kann, dass jeder Folgeantrag, der auf einem selbst geschaffenen Umstand des Antragstellers beruht, als missbräuchlich angesehen werden darf.