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Rückwirkungsverbot

  • 25.06.2026 Newsletter
    Ein dem Bundestag vorliegender Gesetzentwurf soll die Dritteinziehung nach § 73b StGB präzisieren und auf Fälle erstrecken, in denen Vermögenswerte nicht „durch“, sondern „für“ die Tat erlangt wurden. Die BRAK hält diese Klarstellung im Ansatz für vertretbar, warnt aber mit Nachdruck vor der vorgesehenen rückwirkenden Anwendung.