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Solidaritätszuschlag

  • 06.03.2024Newsletter
    Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsrechtlich nicht mehr durch eine Ausnahmelage gedeckt. Die Erhebung nur noch bei etwa 10 % der Einkommensteuerpflichtigen verstößt zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das hat die BRAK in einem aktuellen Gutachten für das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde des FDP-Vorstands gegen die teilweise Abschaffung des „Soli“ Ende 2019 ausgeführt.