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technische Störung

  • 03.05.2023Newsletter
    Wer wegen eines Computerdefekts eine Rechtsmittelfrist versäumt, muss näher darlegen, um welchen Defekt es sich handelte und was zur Behebung unternommen wurde. Dabei darf nicht die Möglichkeit offen bleiben, dass das Fristversäumnis, etwa durch einen Bedienfehler oder mangelnde Wartung, verschuldet sei.
  • 25.01.2023Newsletter
    Anwältinnen und Anwälte, die aus technischen Gründen ein Dokument nicht per beA bei Gericht einreichen können, müssen bereits mit der Ersatzeinreichung auf Papier darlegen und glaubhaft machen, warum das der Fall war, wenn ihnen die Gründe dafür bereits zu diesem Zeitpunkt bekannt sind. Nachträglicher Vortrag genügt in diesem Fall nicht. Das hat der BGH in einem jüngst veröffentlichten Beschluss entschieden.