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Terminsverlegung

  • 23.09.2026 Rechtsprechung
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Anforderungen an Terminsverlegungsanträge bei urlaubsbedingter Verhinderung eines Prozessbevollmächtigten präzisiert. Zugleich hat er klargestellt, dass eine Partei die interne Vertretungsmöglichkeit innerhalb einer Sozietät oder Bürogemeinschaft nicht nachträglich ohne sachlichen Grund beseitigen darf.