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Umsetzung

  • 09.03.2023Newsletter
    Die EU-Verbandsklagerichtlinie verpflichtet Deutschland, eine auf Schadensersatz oder sonstige Abhilfe gerichtete Verbandsklage einzuführen. Zur Umsetzung soll unter anderem das neue Instrument der Abhilfeklage für Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen werden. Die BRAK befürwortet dies, äußert in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf aber auch Kritik.