Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung des Europäischen Haftbefehls – KOM
Die Europäische Kommission hat am 13. März 2024 beschlossen, ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Deutschland (INFR(2020)2361), Lettland, Slowenien und Spanien zu richten, weil sie den Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten nicht einhalten.
Der Europäische Haftbefehl ist ein vereinfachtes grenzüberschreitendes justizielles Verfahren für die Übergabe einer gesuchten Person. Er wurde zum 1. Januar 2004 eingeführt und ersetzt die bis dahin üblichen langwierigen Auslieferungsverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Im Februar 2021 hatte die Kommission bereits ein erstes Aufforderungsschreiben unter anderem an Deutschland bezüglich der Umsetzung gerichtet, weil u. a. die Bestimmung über die fakultativen Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls nicht umgesetzt worden war.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Kommission (März 2024)
- Entscheidungen der Kommission in Vertragsverletzungsverfahren (März 2024)