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Umweltrecht

  • 12.06.2024Newsletter
    Umweltverbände können gegen bestimmte Entscheidungen in Planungsverfahren Rechtsbehelfe einlegen. Das dafür maßgebliche Umwelt-Rechtsbehelfegesetz soll nun an internationales und europäisches Recht angepasst werden. Die BRAK spricht sich dafür aus, den Anwendungsbereich für alle Rechtsbetroffenen einfacher mit einer Generalklausel und Regelbeispielen zu regeln.