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Verdachtsmeldepflicht

  • Seit Anfang 2024 sind Anwältinnen und Anwälte verpflichtet, sich im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Die FIU hat nun klargestellt, dass die Registrierung einer Berufsausübungsgesellschaft dafür nicht genügt.
  • 21.12.2023Anwaltschaft
    Bis spätestens Anfang 2024 müssen Anwältinnen und Anwälte sich im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Die FIU hat nun klargestellt, dass die Registrierung einer Berufsausübungsgesellschaft dafür nicht genügt.
  • 29.11.2023Newsletter
    Bis spätestens Anfang 2024 müssen Anwältinnen und Anwälte sich im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Die FIU hat nun klargestellt, dass die Registrierung einer Berufsausübungsgesellschaft dafür nicht genügt.
  • 28.11.2023Anwaltschaft
    Bis spätestens Anfang 2024 müssen Anwältinnen und Anwälte sich im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Die FIU hat nun klargestellt, dass die Registrierung einer Berufsausübungsgesellschaft dafür nicht genügt.
  • 11.09.2019Newsletter
    Die Bundesregierung hat am 9.8.2019 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie [Richtlinie (EU) 2018/843] vorgelegt. Für die Anwaltschaft ergäben sich nach diesem Entwurf einige relevante Änderungen,