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Glaubhaftmachung

  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 24/2023

    BGH zur Glaubhaftmachung per Screenshot

    29.11.2023Newsletter
    Um bei versäumter Frist glaubhaft zu machen, dass eine Einreichung über das besondere elektronische Anwaltspostfach aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich war, genügt ein Screenshot. Dies stellte der BGH in einem aktuellen Beschluss klar und hielt fest, dass eine anwaltliche Versicherung nicht zusätzlich nötig ist.