Nachrichten aus Berlin

Ausgabe 10/2018 v. 23.05.2018

23.05.2018Newsletter

Anwaltschaft

BRAK wehrt sich gegen Pauschalverurteilung der Anwaltschaft

Die von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt im Zusammenhang mit Asylverfahren wiederholt gegen die deutsche Anwaltschaft erhobenen Vorwürfe weist die BRAK mit Nachdruck zurück. Dobrindt hatte behauptet, eine „Anti-Abschiebe-Industrie“ nutze die Mittel des Rechtsstaats, um ihn durch eine bewusst herbeigeführte Überlastung von innen heraus zu bekämpfen. 2015 seien die Grenzen überrannt worden, jetzt versuchten „Abschiebe-Saboteure“ das gleiche mit den Gerichten.

Sowohl der Vizepräsident der BRAK, Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Remmers, als auch der Vorsitzende des BRAK-Ausschusses für Asyl- und Ausländerrecht, Rechtsanwalt Dr. Stephan Hocks, äußerten ihre Verärgerung über diese – von Dobrindt später wiederholte – Behauptung, die Anwaltschaft sabotiere massenhaft Abschiebungen. Beide betonten, dass es Aufgabe der Anwaltschaft sei, den Betroffenen den Zugang zum Recht und zu einer endgültigen, gerichtlich überprüften Entscheidung zu ermöglichen.

Weiterführende Links:

BRAK-Presseerklärung Nr. 13/2018 v. 14.5.2018

Interview mit Rechtsanwalt Dr. Hocks, Der Spiegel v. 18.5.2018

Informationen zur DSGVO für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Bereits am 24.5.2016 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Sie gilt ebenso wie das neue Bundesdatenschutzgesetz ab dem 25.5.2018. Auf ihrer Website hat die BRAK eine Reihe von Informationsmaterialien für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum neuen Datenschutzrecht zusammengestellt, unter anderem eine Checkliste und häufig gestellte Fragen (FAQ).

Weiterführende Links:

BRAK-Website

Herb, BRAK-Mitt. 2017, 209

Mathis/Dreßler, BRAK-Magazin 2/2018, 16

Soldan Moot: Engagierte Kolleginnen und Kollegen gesucht

Der Hans Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis geht in seine sechste Runde. Der Wettbewerb für Jura-Studierende wurde von der Soldan Stiftung zusammen mit dem Deutschen Juristen-Fakultätentag, dem Deutschen Anwaltverein und der BRAK ins Leben gerufen.

Anhand eines fiktiven Falls wird ein (zivilrechtliches) Gerichtsverfahren simuliert, um den Studierenden frühzeitig einen Einblick in die abwechslungsreiche Tätigkeit eines Rechtsanwalts zu ermöglichen. Die mündlichen Verhandlungen des Soldan Moots spielen vor einer fiktiven Zivilkammer des Landgerichts Hannover. Jeweils zwei Teams verschiedener juristischer Fakultäten aus ganz Deutschland treten in mehreren Verhandlungen als Kläger oder Beklagte auf. Zwei Juroren bewerten dabei die Plädoyers der Studierenden.

Gesucht werden engagierte Kolleginnen und Kollegen, die sich als Richter, als Juror oder als Mentor für ein Team einsetzen. Interessierte wenden sich bitte an Rechtsanwältin Kristina Trierweiler (trierweiler(at)brak(dot)de).

Weiterführende Links:

Flyer

Website Soldan Moot

Rechtspolitik

Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Kritik an Gesetzentwurf

Den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung hat die BRAK deutlich kritisiert. In ihrer Mitte Mai veröffentlichten Stellungnahme legt sie erheblichen Nachbesserungsbedarf an dem Gesetzentwurf dar.

Insbesondere mahnt die BRAK an, dass die vorgesehenen Regelungen für Whistleblower einer ausdrücklichen Ausnahme für Berufsgeheimnisträger bedürfen, soweit es sich um Mandanteninformationen handelt; anders sei die besondere anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nicht zu wahren. Ferner äußert die BRAK sich im Detail zu den vorgesehenen verfahrensrechtlichen Regelungen.

Für problematisch hält die BRAK außerdem eine vorgesehene Streitwertminderung für die begünstigte Partei. Sie kritisiert den Referentenentwurf insoweit nachdrücklich als zusätzliches Sonderopfer, das der Anwaltschaft abverlangt werde.

Weiterführende Links:

BRAK-Stellungnahme Nr. 17/2018

Referentenentwurf

Erste Vorüberlegungen zu neuer Fachanwaltschaft für Sportrecht

In seiner Sitzung am 14.5.2018 befasste sich der für die Fachanwaltsordnung zuständige Ausschuss 1 der Satzungsversammlung mit einem möglichen Fachanwalt für Sportrecht.

Der auf Sportrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Thomas Summerer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im DAV, erläuterte die Besonderheiten des Rechts in Bezug auf Sport. Der Ausschussvorsitzende, Rechtsanwalt Dr. Kai Greve, resümierte im Anschluss: Die Diskussion habe gezeigt, wie vielfältig die rechtlichen Aspekte seien. Erste rechtliche Überlegungen zur Ausgestaltung einer solchen Fachanwaltschaft bedürften noch der vertiefenden Diskussion. Der Ausschuss stehe der weiteren Diskussion einer solchen möglichen Fachanwaltschaft grundsätzlich positiv gegenüber.

Die Satzungsversammlung ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist. Sie beschließt die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). Zu den insgesamt rund 120 Mitgliedern der Satzungsversammlung zählen Delegierte der regionalen Rechtsanwaltskammern, die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und der Präsident der BRAK.

Musterfeststellungsklage: Regierungsentwurf vorgelegt

Die Bundesregierung hat am 9.5.2018 einen Entwurf des schon länger diskutierten Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vorgelegt.

Mit der Einführung dieser neuen Klageart soll Verbrauchern eine kostengünstige Rechtsdurchsetzung ermöglicht werden, die gleichartige Schäden erlitten haben. Klagebefugt sollen insbesondere Verbraucherschutzvereine sein, an die der Gesetzentwurf weitere Mindestanforderungen definiert. Zulässig soll die Musterfeststellungsklage nur sein, wenn die Betroffenheit von mindestens zehn Verbrauchern glaubhaft gemacht wird und mindestens 50 Verbraucher ihre Forderungen innerhalb eines Monats zum Klageregister anmelden. Ergebnis des Verfahrens soll eine zwischen den angemeldeten Verbrauchern und dem beklagten Unternehmen für Folgestreitigkeiten bindende Feststellung bestimmter Tatsachen oder Rechtsverhältnisse sein.

Weiterführender Link:

Regierungsentwurf

Deutsches Anwaltsinstitut

DAI-Sommerkurs: Aktuelles Arbeitsrecht an der Nordsee

vom 22. bis 23. Juni 2018 in Scheveningen / Den Haag
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern von äußerst kompetenter Seite – von erfahrenen und bekannten Referenten aus Beraterschaft und Wissenschaft – die aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht darzustellen. Nach einer aktuellen Stunde stehen fünf Themenbereiche im Fokus der Veranstaltung. Neben den neuesten Praxisproblemen im Arbeitsvertragsrecht und im Kündigungsschutz gibt die Veranstaltung ein Update zum Betriebsübergang, zum Aufhebungsvertrag einschließlich sozialrechtlicher Folgefragen und zum AGG unter Einbeziehung der Regelungen zum Entgelttransparenzgesetz.

Nach den Seminarstunden können Sie das Ambiente des Tagungshotels genießen; auch Scheveningen / Den Haag bietet mit seinen Shops und Restaurants viele Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung.

Mehr Informationen und Anmeldung: Download Prospekt oder online

Weitere aktuelle Informationen zum DAI und seinen Veranstaltungen finden Sie auch auf der Homepage anwaltsinstitut.de

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 - 0,
Fax: 030/ 28 49 39 - 11, E-Mail: zentrale(at)brak(dot)de
Redaktion: RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich), Sven Kienscherf


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