Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 22/2019

Satzungsversammlung: Neuer Ausschuss für Legal Tech

06.11.2019Newsletter

Damit hat die Satzungsversammlung nunmehr Ausschüsse für Fachanwaltschaften (Ausschuss 1), Allgemeine Berufs- und Grundpflichten und Werbung (Ausschuss 2), Geld, Vermögensinteressen und Honorar (Ausschuss 3), grenzüberschreitenden Rechtsverkehr (Ausschuss 4), Aus- und Fortbildung (Ausschuss 5), Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz (Ausschuss 6) und – neu – für Legal Tech (Ausschuss 7). Dass die Satzungsversammlung sich mit deutlicher Mehrheit für die Schaffung des neuen Ausschusses aussprach, ist eine Reaktion auf die rasanten Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung und den Wandel des Anwaltsberufs und des Rechtsberatungsmarktes.

Die Satzungsversammlung ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist. Sie beschließt die BORA, die ergänzend zur BRAO die anwaltlichen Pflichten bei der Berufsausübung regelt, und die FAO, die Voraussetzungen und Verfahren zum Erwerb von Fachanwaltstiteln festlegt. Zu den insgesamt rund 120 Mitgliedern der Satzungsversammlung zählen Delegierte der regionalen Rechtsanwaltskammern, die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und der Präsident der BRAK. Stimmberechtigt sind jedoch nur die von den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern in freier, gleicher und geheimer Wahl direkt gewählten Delegierten.

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