Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 25/2019

3. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz erschienen

18.12.2019Newsletter

Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer hat in seiner Sitzung am 4.12.2019 die 3. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz beschlossen. Erarbeitet wurde die Neuauflage von der Arbeitsgruppe zur Realisierung einer wirksamen anlassunabhängigen Geldwäscheaufsicht durch die Rechtsanwaltskammern (RAK AG Geldwäscheaufsicht). Die Hinweise betreffen die Anwendbarkeit des Geldwäschegesetzes auf Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte, ihre Sorgfaltspflichten in Bezug auf Mandanten, das von ihnen durchzuführende Risikomanagement sowie Verdachtsmeldungen. Ferner werden Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie Mitwirkungspflichten behandelt.

Die regionalen Kammern können die Hinweise entweder genehmigen (§ 51 VIII 2 GwG) oder aber eine eigene abweichende Version verwenden.

Weiterführender Link: