Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 15/2020

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“: Ausbildungsprämien abrufbar

26.08.2020Newsletter

Zum 1.8.2020 ist die erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“; damit sind die in dem insgesamt 500 Mio. Euro umfassenden Programm vorgesehenen Ausbildungsprämien für kleine und mittlere Unternehmen nun abrufbar. Ziel des Programms ist es, Ausbildungsbetriebe zu unterstützen, in denen infolge der Corona-Pandemie Ausbildungsplätze bedroht sind. Das Programm steht auch ausbildenden Rechtsanwaltskanzleien offen.

Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durchführen. Es umfasst Ausbildungsprämien bei Erhalt oder Erhöhung des Ausbildungsniveaus, eine Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung, eine Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung sowie Prämien für die Übernahme von Auszubildenden aus coronabedingt insolventen Betrieben.

Die Auszubildenden-Zahlen im Beruf des/der Rechtsanwalts- oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sind seit Jahren rückläufig. Daher sollten sich betroffene Kanzleien mit den Fördervoraussetzungen befassen und eine Inanspruchnahme der Hilfen aus dem Bundesprogramm erwägen.

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