Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 19/2020

Aktive Nutzungspflicht des beA: BRAK spricht sich für Beibehaltung des Zeitplans aus

05.11.2020Newsletter

Die BRAK hat sich dezidiert dafür ausgesprochen, den nach dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vorgesehenen Zeitplan beizubehalten und ab dem 1.1.2022 die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Rechtsverkehr mit Gerichten eintreten zu lassen. Justiz, Anwaltschaft und weitere professionelle Anwender hätten sich darauf eingestellt. Eine Verschiebung würde einen erheblichen Rückschritt in der Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs, eine Verhinderung effektiven Arbeitens durch Medienbrüche in Anwaltschaft und Justiz und nicht zuletzt verlorene Investitionen in den öffentlichen Haushalten, bei der Bunderechtsanwaltskammer sowie in den Anwaltskanzleien mit sich bringen. Dies führt BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels in einem an die rechtspolitischen Sprecher aller Bundestagsfraktionen gerichteten Schreiben im Detail aus. Er reagiert damit auf einen Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen die aktive Nutzungspflicht zunächst bis 2025 auszusetzen. Er entkräftet darin auch die in dem Antrag geäußerten Bedenken in Bezug auf die Akzeptanz und Sicherheit des beA.

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