Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 07/2021 v. 08.04.2021

Erweiterung Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

08.04.2021

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wurde erneut verlängert und erweitert. Die entsprechende Zweite Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ trat am 27.3.2021 in Kraft. Sie enthält folgende Änderungen:

  • Nahtlose Verlängerung der Ausbildungsprämien für Frühjahr 2021: Die Förderung mit Ausbildungsprämien endet nicht mit dem 15.2.2021, sondern wird nahtlos fortgesetzt. Dazu werden die bislang geltenden Fördermöglichkeiten bis zum 31.5.2021 verlängert.
  • Für Ausbildungen, die ab dem 1.6.2021 beginnen, wird die neue (höhere) Fördersystematik in Kraft gesetzt: Die Ausbildungsprämien werden von derzeit 2.000 bzw. 3.000 Euro auf 4.000 bzw. 6.000 Euro verdoppelt.
  • Zum 1.6.2021 erfolgt bei den Ausbildungsprämien auch eine Erweiterung der Unternehmensgröße: Gefördert werden können dann kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeiter (bislang bis zu 249 Mitarbeiter).
  • Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit werden bis Ende 2021 verlängert und die Förderung mit Inkrafttreten der Änderungen deutlich verbessert: Zukünftig wird zusätzlich die Hälfte der Brutto-Vergütung des Ausbilders (gedeckelt auf 4.000 Euro, zuzüglich 20 % Sozialversicherungspauschale) übernommen. Auch hier folgt eine Erweiterung der Unternehmensgröße auf kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeiter (bislang bis zu 249 Mitarbeiter).
  • Als neue Leistung wird ein „Lockdown II-Sonderzuschuss“ für Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeitern eingeführt. Dieser wird einen einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro je Azubi beinhalten, wenn die Geschäftstätigkeit aufgrund coronabedingter behördlicher Anordnung eingestellt oder nur in geringem Umfang (z. B. in Hotels: Geschäftsreisende; in der Gastronomie: Außerhausverkauf) weitergeführt werden konnte, die Ausbildung aber gleich-wohl an mindestens 30 Tagen fortgesetzt wurde.
  • Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und – wie die neue Ausbildungsprämie plus – auf 6.000 Euro angehoben. Außer bei Insolvenz wird auch eine Förderung möglich sein, wenn die Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb erfolgt ist oder droht, weil diesem die Fortführung der Ausbildung in Folge der Corona-Krise bis zum Ende nicht mehr möglich oder zumutbar ist.

Zuständig für die Anträge auf die Förderleistungen und deren Bewilligung ist die jeweilige Agentur für Arbeit.

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