Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“: Ausbildungsprämien abrufbar
Zum 1.8.2020 ist die erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“; damit sind die in dem insgesamt 500 Mio. Euro umfassenden Programm vorgesehenen Ausbildungsprämien für kleine und mittlere Unternehmen nun abrufbar. Ziel des Programms ist es, Ausbildungsbetriebe zu unterstützen, in denen infolge der Corona-Pandemie Ausbildungsplätze bedroht sind. Das Programm steht auch ausbildenden Rechtsanwaltskanzleien offen.
Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durchführen. Es umfasst Ausbildungsprämien bei Erhalt oder Erhöhung des Ausbildungsniveaus, eine Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung, eine Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung sowie Prämien für die Übernahme von Auszubildenden aus coronabedingt insolventen Betrieben.
Die Auszubildenden-Zahlen im Beruf des/der Rechtsanwalts- oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sind seit Jahren rückläufig. Daher sollten sich betroffene Kanzleien mit den Fördervoraussetzungen befassen und eine Inanspruchnahme der Hilfen aus dem Bundesprogramm erwägen.
Weiterführende Links:
- Informationen des BMWi zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
- Erste Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
- Informationen der Bundesagentur für Arbeit für Ausbildungsbetriebe
- Informationen des BMWi für Ausbildungsbetriebe
- Nachrichten aus Berlin Nr. 11/2020 v. 2.7.2020
- Nachrichten aus Berlin Nr. 8/2019 v. 24.4.2019