Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 18/2019 v. 18.10.2019

Whistleblower-Richtlinie verabschiedet – Rat

18.10.2019Newsletter

Der Rat hat am 7. Oktober 2019 die Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in Europa angenommen. Das EP hatte der Richtlinie bereits am 16. April 2019 zugestimmt, nachdem im März eine politische Einigung mit dem Rat darüber zustande gekommen war. Die Richtlinie durchlief sodann ein Berichtigungsverfahren im EP, so dass das EP am 16. September 2019 erneut zustimmen musste.

Der Richtlinientext sieht eine Bereichsausnahme für Rechtsanwälte vor. Zudem soll es eine Hierarchie der Meldekanäle geben. So werden Hinweisgeber ermutigt, sich zunächst an unternehmensinterne Kanäle zu wenden. Sie bleiben aber geschützt, wenn sie sich gleich an externe Kanäle wenden.

Hinweisgeber sollen zudem vor Repressalien geschützt werden. So sind Maßnahmen vorgesehen, damit sie nicht entlassen, degradiert, eingeschüchtert oder in anderer Weise angegriffen werden. Ebenfalls geschützt sind ihre Unterstützer wie Mittelsmänner, Kollegen oder Verwandte. Die Mitgliedstaaten müssen den Hinweisgebern zudem umfassende und unabhängige Informationen über Berichtswege, alternative Verfahren sowie kostenlose Beratung und Rechtsbeistand zukommen lassen. Die Richtlinie muss nun von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

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