Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 5/2019 v. 08.03.2019

Vertragsverletzungsverfahren – Europäische Kommission passt Berechnung von Sanktionen an

08.03.2019Newsletter

Am 20. Februar 2019 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine neue Berechnungsmethode von Sanktionen in Vertragsverletzungsverfahren veröffentlicht. Bisher hatte sich die Kommission bei der Berechnung der Sanktion auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) eines Mitgliedstaats und seine im Rat zugeteilten Stimmrechte gestützt. Nachdem der EuGH dieses Vorgehen in einem kürzlich ergangenen Urteil für unzulässig erklärt hatte (Urteil vom 14.11.2018, Rs. C 93/17), da die Abstimmungsverfahren im Rat – die mit dem Vertrag von Lissabon geändert wurden – dazu nicht länger herangezogen werden könnten, soll nun u.a. die Anzahl der Sitze für die Vertreter des EP, die jedem Mitgliedstaat zugewiesen werden, relevant sein. Die Kommission hat bereits angekündigt, die Berechnungsgrundlage nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs anzupassen.

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