beA & ERV


Jeder in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).

beA-Nutzungspflicht

Seit dem 01.01.2018 gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht. Formal ist dies in § 31a Abs. 6 BRAO wie folgt gefasst: Die Inhaberin bzw. der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Es liegt also in der Verantwortung einer jeden Rechtsanwältin/eines jeden Rechtsanwalts, regelmäßig im beA nachzuschauen, ob Nachrichten eingegangen sind. Auf freiwilliger Basis kann das beA bereits seit Jahren auch zum Senden von Nachrichten verwendet werden.  Am 01.01.2022 ist die generelle aktive Nutzungspflicht eingeführt worden. Seitdem sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte flächendeckend verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln.

Zugriff einrichten

Damit Sie beA-Nachrichten im Anwaltspostfach abrufen können, müssen Sie das beA-Postfach in Ihrem Webbrowser einrichten und aktivieren. Folgende Schritte sind dafür nötig:

Eine ausführliche Anleitung und weitere Informationen rund um das beA finden Sie auf
https://portal.beasupport.de.

Informationen rund um Ihr beA

Die BRAK hat die Informationen rund um das beA wie folgt strukturiert:

Der Zugang zum beA sowie die beA-Webanwendung erfolgt über
https://www.bea-brak.de.

Alle Informationen rund um die Nutzung finden Sie zentral und übersichtlich unter
https://portal.beasupport.de sowie in der beA-Anwenderhilfe.

Wissensdatenbank: Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) sowie Release-Informationen

Rechtliche und rechtspolitische Informationen finden Sie in unseren Nachrichten.

Nützliche Tipps sowie aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren beA-Newsletter, den Sie abonnieren können.

Hilfe bei technischen Problemen mit dem beA erhalten Sie auf dem Portal beA-Support.

Störungs- und Hinweismeldungen für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

beA - Störungsdokumentation, fortlaufend aktualisiert (PDF, nicht barrierefrei)

Digitalisierung der Justiz

Elektronische Akte: BRAK kritisiert strukturelle Versäumnisse bei der Einführung

25.08.2025 beA & ERV

Weil die elektronische Aktenführung in der Justiz nicht wie gesetzlich vorgesehen bis zum 1.1.2026 flächendeckend umgesetzt werden kann, gibt ein aktueller Gesetzentwurf den Ländern die Möglichkeit, den Start der eAkte um ein Jahr zu verschieben. Die BRAK kritisiert strukturelle Defizite und fordert, die bundeseinheitliche Einführung der eAkte zu forcieren.

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 17/2025

Zwangsvollstreckung: BRAK begrüßt Pläne zum Ausbau der Digitalisierung

20.08.2025 Newsletter

Im Zwangsvollstreckungsverfahren müssen Vollstreckungstitel noch auf Papier vorgelegt werden. Ein aktueller Gesetzentwurf will das ändern. Die BRAK begrüßt, dass die verbliebenen Medienbrüche beseitigt werden sollen. Zur technischen Umsetzung macht sie differenzierte Vorschläge.

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 16/2025

Online-Verfahren: Regierungsentwurf bringt Klarstellungen für Anwaltschaft

06.08.2025 Newsletter

Streitigkeiten mit geringen Streitwerten sollen künftig in einem schnellen Online-Verfahren durchgesetzt werden können. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält Klarstellungen, um die bereits bestehende beA-Infrastruktur und arbeitsteilige Kanzleiorganisation zu berücksichtigen.

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 16/2025

Steuerberaterpostfach: Bundesverfassungsgericht entscheidet zu verzögerter Einführungsphase

06.08.2025 Newsletter

Weil manche Steuerberater das besondere elektronische Steuerberaterpostfach erst verzögert nutzen konnten, hielt die finanzgerichtliche Rechtsprechung eine Reihe von Klagen für unzulässig, die nach Beginn der aktiven Nutzungspflicht am 1.1.2023 noch per Post eingereicht wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem in einer aktuellen Entscheidung einen Riegel vorgeschoben.

Elektronischer Rechtsverkehr

Großvolumige Dokumente jetzt auch auf USB-Stick einreichbar

01.08.2025 beA & ERV

Im elektronischen Rechtsverkehr können bei Gericht maximal 1.000 Dateien und maximal 200 MB in einer Nachricht eingereicht werden. Wer diese Höchstgrenzen überschreitet, soll die Dokumente auf einem digitalen Datenträger einreichen. Seit Ende Juli können dafür auch USB-Speichermedien genutzt werden, statt wie bisher nur CD und DVD.

Elektronischer Rechtsverkehr

Elektronischer Rechtsverkehr: Großvolumige Dokumente jetzt auch auf USB-Stick einreichbar

01.08.2025 beA & ERV

Im elektronischen Rechtsverkehr können bei Gericht maximal 1.000 Dateien und maximal 200 MB in einer Nachricht eingereicht werden. Wer diese Höchstgrenzen überschreitet, soll die Dokumente auf einem digitalen Datenträger einreichen. Seit Ende Juli können dafür auch USB-Speichermedien genutzt werden, statt wie bisher nur CD und DVD.

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 15/2025

Justiz: Länder sollen elektronische Akte später einführen dürfen

24.07.2025 Newsletter

Ab dem 1.1.2026 müssen Gerichtsakten elektronisch geführt werden. Doch die Fortschritte bei der Einführung der e-Akte sind unterschiedlich. Um befürchtete Digitalisierungslücken zu vermeiden, will das Bundesjustizministerium den Ländern ermöglichen, noch ein Jahr länger Akten papiergebunden zu führen; das sieht ein neuer Referentenentwurf vor.