1. Corona-Umfrage 4/2020

April 2020 | Die 11 Punkte umfassende Umfrage der BRAK wurde über 20.000 mal angeklickt, 14.489 Kolleginnen und Kollegen, immerhin 9 % der deutschen Anwaltschaft, haben sich beteiligt. 12.477 Teilnehmer haben den Fragebogen vollständig beantwortet.

Insgesamt spiegelt die Verteilung nach Rechtsgebieten und Kanzleiorganisationen die tatsächliche Situation in Deutschland wieder. Die Umfrageergebnisse zeichnen aufgrund der Durchmischung der Teilnehmer (vom Einzelanwalt bis zum Partner in der Großkanzlei) ein repräsentatives Bild der aktuellen Situation der Anwaltschaft. 39,72 % aller Teilnehmer sind als Einzelanwalt tätig, über 17,29 % Partner in einer Kanzlei mit bis zu 5 Anwälten, 3,79 % Partner in einer Kanzlei mit bis zu 10 Anwälten. Über 30 % der Kolleginnen und Kollegen sind vorwiegend auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig, 27 % im Familienrecht, 21 % im Miet- und WEG-Recht und 15 % im Strafrecht.

Die Auswertung zeigt deutlich, dass die Aktivitäten der BRAK in den letzten Wochen sachgerecht und geboten waren. So hatte die BRAK mit Presseerklärung vom 19.03.2020, einem Schreiben an Bundeskanzlerin Merkel vom 31.03.2020 sowie mit einem Brief an alle Landesregierungen vom 15.04.2020 gefordert, dass der Anwaltschaft nicht nur Systemrelevanz zugestanden wird, sondern die Anwaltschaft auch bei den Soforthilfen von Bund und Ländern entsprechende Berücksichtigung findet. Dass dies nicht nur sachgerecht, sondern dringend erforderlich war, zeigen die Umfrageergebnisse recht deutlich:

Teilweise erheblich weniger Mandate und schon jetzt signifikanter Kurzarbeitsanteil

Zwei Drittel aller Anwälte haben erheblich weniger Mandate und damit im Zweifel einen empfindlichen Umsatzeinbruch zu verkraften. Lediglich rund 19 % der Befragten gaben an, in etwa gleich viele Mandate seit Beginn der Corona-Krise generiert zu haben. 9,37 % hatten etwa 30 % weniger Mandate, 17,36 % sogar 50 % weniger Mandate als in den letzten 6 Monaten zuvor. 16,96 % haben 75 % weniger Mandate und 7,97 % der Teilnehmer sogar kein einiziges neues Mandat seit Beginn der Corona-Krise zu verzeichnen.

Hiermit korrespondiert das Thema Kurzarbeit. Weniger Mandate bedeuten letztlich weniger Arbeit für die Rechtsanwälte und auch die Sekretariate. 8,7 % der befragten Anwälte haben als Arbeitgeber Kurzarbeit in ihren Kanzleien eingeführt. 2 % der Teilnehmer sind in Kanzleien angestellt, in denen Kurzarbeit für Sekretariate und/oder Anwälte eingeführt wurde.

Soforthilfen

Die Anwaltschaft ist demzufolge deutlich von der Krise betroffen. Dies hat die BRAK gegenüber Bund und Ländern bereits zuvor mehrfach betont und insbesondere beim Thema Soforthilfen darauf hingewiesen, dass Anwälte – im Vergleich zum Handel – mit verzögerten Liquiditätsengpässen zu rechnen haben.

Auch dies hat sich durch die Umfrage nun als richtig erwiesen. Insgesamt 44,6, % der Kolleginnen und Kollegen haben entweder bereits Soforthilfe beantragt bzw. gehen davon aus, künftig Soforthilfen beantragen zu müssen. Im Einzelnen: 28 % der Teilnehmer gehen davon aus, dass innerhalb von 2 Monaten die Beantragung von Soforthilfen notwendig wird. 8,8 % haben sogar bereits Soforthilfe beantragt, warten jedoch noch auf die Bearbeitung des Antrages. 7,8 % haben erfolgreich Soforthilfe beantragt. Damit ist fast die Hälfte aller Teilnehmer betroffen oder wird zeitnah betroffen sein. 45,6 % der Befragten gaben an, keine Soforthilfen beantragt zu haben.

Dies stützt die These der BRAK, dass Rechtsanwälte zum Teil recht zeitverzögert mit Liquiditätseinbußen rechnen müssen. Sie werden jetzt noch Einnahmen aus Vorschüssen oder bearbeiteten Mandaten zu verzeichnen haben. Der Rückgang bei den Neumandaten wird sich jedoch langfristig auswirken. Hinsichtlich der Soforthilfen besteht daher weiterhin das Problem,  dass Rechtsanwälte teilweise (noch) nicht effektiv darlegen können, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um aktuelle Verbindlichkeiten zu decken. Die BRAK wird sich daher weiterhin dafür einsetzen, dass die Antragsvoraussetzungen für Soforthilfen so ausgestaltet werden, dass die konkrete Darlegung und Glaubhaftmachung ausreicht, dass die Aufträge (unter Angabe des Streitwerts oder der erwarteten Gebührenhöhe) seit der Pandemie im Vergleich zu den Vormonaten um ein bestimmtes Maß zurückgegangen sind. Ein Ansetzen am Auftragsvolumen statt an den konkret im Betrachtungszeitraum eingegangenen Gebühren erscheint insofern sinnvoll und sachgerecht.

Auch die Tatsache, dass bislang über 85 % der befragten Kolleginnen und Kollegen bislang noch keine Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen beantragt haben, passt in das Bild der zeitverzögerten Liquiditätsengpässe.

Wirtschaftliche Erholung von der Krise

Die Selbsteinschätzung der Kolleginnen und Kollegen, wann sie mit einer Überwindung der wirtschaftlichen Auswirkungen rechnen, zeigt deutlich, dass die Anwaltschaft jedenfalls vorübergehend mit Liquiditätsengpässen zu rechnen hat: 36,98 % rechnen damit, die wirtschaftlichen Auswirkungen binnen 6 Monaten überwinden zu können, 23,88, % binnen eines Jahres 4,35 % binnen zwei Jahren. Lediglich 23 % gaben an, dass bisher keinerlei wirtschaftliche Einbußen entstanden sind. Die Anwaltschaft ist daher von der Krise mittelfristig recht deutlich betroffen und bei einer nicht unerheblichen Anzahl von Kolleginnen und Kollegen besteht ein Bedürfnis nach finanzieller Unterstützung durch Liquiditätsunterstützungsmaßnahen. Als elementare Säule unseres Rechtssystems müssen Anwältinnen und Anwälte in die Lage versetzt werden, die Krise zu überwinden und die wirtschaftlichen Einbußen langfristig auszugleichen. Die BRAK wird sich diesbezüglich weiter für die Anwaltschaft stark machen.

Systemrelevanz

Auch hinsichtlich der Frage der Systemrelevanz hat sich der Einsatz der BRAK als richtig erwiesen. Über 33 % der Anwälte haben Betreuungsbedarf bezüglich ihrer Kinder. 15,7 %  sehen sich der Situation ausgesetzt, dass die Betreuung der Kinder durch den Partner nur teilweise sichergestellt ist, bei 6,1 % ist die Betreuung gar nicht durch den Partner gewährleistet. 1,9 % sind alleinerziehend und benötigen Unterstützung bei der Betreuung. Beim verbleibenden Rest, 9,54 %, ist die Betreuung nur dank des Partners oder der Partnerin sichergestellt. Die BRAK wird kritisch beobachten, ob die Forderung nach NRW, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin auch in weiteren Bundesländern Gehör findet oder ob diesbezüglich weitere Aktivitäten entfaltet werden müssen. In Sachsen-Anhalt und Brandenburg waren die Anwälte bereits systemrelevant.

Die BRAK plant, in einigen Wochen eine erneute Umfrage durchführen, um die Situation der Kolleginnen und Kollegen auch weiterhin einschätzen und weitere Aktivitäten an den Bedürfnissen der Anwaltschaft ausrichten zu können.

Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen herzlich für Ihre Teilnahme an unserer Umfrage!

Die Gesamtauswertung der Umfrage finden Sie hier (PDF)