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RAK Freiburg verleiht ab sofort das Siegel „Azubi-geprüft“ für Ausbilder

Das von der RAK Koblenz im Rahmen einer Ausbildungsinitiative entwickelte Siegel setzt ein klares Zeichen für hochwertige Ausbildung und Wertschätzung des juristischen Nachwuchses. Dieser Initiative hat sich die RAK Freiburg angeschlossen..

16.07.2024Aus den Kammern
Kanzlei-Gütesiegel für Ausbildungsbetriebe für ReFa, RAK Freiburg, Daumen hoch mit einem Stempel "Azubi-geprüft"

Azubi-geprüft: Das neue Zertifikat für Ausbildungskanzleien der RAK Freiburg

Bei der Rechtsanwaltskammer (RAK) Freiburg gibt es eine Neuigkeit nach der anderen! Nachdem gerade kürzlich die ersten AI-Videos für Mitglieder online gegangen sind, präsentierte die RAK Freiburg heute das brandneue Siegel „Azubi-geprüft“.

Die Idee, Gütesiegel für Ausbilder und Arbeitgeber zu verleihen, stammt von der RAK Koblenz und bildet den Kern einer Ausbildungs- und Fachkräfteinitiative, die sich u. a. mit der Qualität der Ausbildung und Wertschätzung für angehendes, wie bestehendes Fachpersonal beschäftigt. Melanie Theus, Geschäftsführerin der RAK Koblenz, erläuterte in einer Spezialausgabe des BRAK-Podcasts (R)ECHT INTERESSANT, wie man sich die Auszeichnungen verdienen kann. Eine großartige Idee und ein wichtiger Schritt in Sachen Fachkräftemangel. Das sah auch die RAK Freiburg so und schloss sich der Initiative an. Auch in Freiburg beobachtet man mit wachsender Sorge den Rückgang der Ausbildungszahlen und setzt alles daran, den Ausbildungsberuf attraktiver zu gestalten. Das Zertifikat wird an Kanzleien verliehen, die Mindeststandards zur Ausbildung einhalten und somit nach außen bewerben können, wie wichtig ihnen das Thema Ausbildung ist. Prof. Dr. Markus Klimsch, Präsident der RAK Freiburg, betont:

 „Den Fachkräftemangel können wir als Kammer nicht im Alleingang bekämpfen. Das Problem geht uns alle an und wir brauchen das geballte Engagement aller Kolleginnen und Kollegen. Wir bitten Sie daher im Namen der gesamten Anwaltschaft: Bilden Sie aus und machen Sie Ihr Engagement für Auszubildende sichtbar, indem Sie das Zertifikat beantragen!“

Voraussetzung für die Verleihung des Zertifikats ist der Nachweis der Teilnahme an mindestens zwei Seminaren für Führungskräfte im Umfang von je 2,5 Stunden, wie sie durch die RAK Koblenz angeboten werden. Azubi-geprüfte Kanzleien müssen außerdem mindestens die von der Kammerversammlung festgelegten Vergütungssätze voll bezahlen und nachweisen, dass Lehrmittel kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Sie müssen zudem garantieren, dass jede Auszubildende und jeder Auszubildende eine persönliche Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner hat und in einem von Fairness und Toleranz geprägten Arbeitsklima auf die Abschlussprüfung vorbereitet und auch sonst gefördert wird. Die Einhaltung des Ausbildungsrahmenplans ist ebenfalls nachzuweisen.

Eine Besonderheit des Zertifikats: Es wird nur verliehen, wenn mindestens eine Auszubildende/ein Auszubildender den Antrag auf die Verleihung des Siegels unterstützt. Die Kanzlei oder das ausbildende Unternehmen, muss also im wahrsten Sinne des Wortes "Azubi-geprüft" sein.

Die RAK Freiburg setzt sogar noch einen drauf und hat pünktlich zum Start des Gütesiegels einen YouTube-Kanal gestartet, auf dem u. a. Einzelheiten zu „Azubi-geprüft!“ mittels AI-generierter Kurzvideos dargestellt und verständlich erklärt werden. Künftig wird dieser Kanal weitere für Mitglieder relevante Informationen bereitstellen. Alle Kolleginnen und Kollegen aus dem Kammerbezirk Freiburg sollten den Account also schnell abonnieren, um nichts zu verpassen!

Weiterführende Informationen:

Informationen zum Siegel „Azubi-geprüft“ der RAK Freiburg
RAK Freiburg YouTube-Kanal
Hintergrund zur Ausbildungsinitiative "Azubi geprüft! und ReFa geprüft!" der RAK Koblenz
„Ritterschlag für Arbeitgeber und Ausbilder“; Geschäftsführerin der RAK Koblenz RAin Melanie Theus zur Initiative „Azubi und ReFa geprüft!“ im BRAK-Podcast (R)ECHT INTERESSANT v. 13.03.2024
Erklärvideos: RAK Freiburg meets AI!