BRAK-Mitteilungen – neues Heft

Anwaltsgebühren hängen nur mit Anwaltsgebühren zusammen

Im gerade erschienenen Heft 2/2024 der BRAK-Mitteilungen macht BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels sich erneut für eine Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsgebühren stark – ohne dass diese an eine Erhöhung von Gerichtskosten und Entschädigungen für andere an Verfahren beteiligte geknüpft wird.

16.07.2024Publikation
Cover der Ausgabe 2 der BRAK-Mitteilungen

Eine Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsgebühren ist notwendig – das stellt niemand mehr in Abrede. Schließlich konnte das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 die Inflation infolge des Angriffskriegs auf die Ukraine gar nicht berücksichtigen. Die Forderung ist auch durchaus in der Politik angekommen – und inzwischen liegt ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Wertgebühren sollen danach um 6 % steigen, Festgebühren um 9 %. Nach der Vorstellung des Ministers soll die Erhöhung zum 1.1.2025 kommen. Die Vorstellungen, wie groß die geforderte lineare Erhöhung der Gebühren ausfallen soll, liegen – wenig überraschend – ein gutes Stück auseinander, betont BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels in den Akzenten der gerade erschienenen BRAK-Mitteilungen.

Altbekannt ist auch die Forderung der Länder, eine Anpassung der Anwaltsgebühren an eine parallele Erhöhung der Gerichtskosten zu koppeln. Doch durch Wiederholung wird es nicht richtiger, den Rechtsuchenden die Finanzierung der Justiz aufzuerlegen, die in einem Rechtsstaat selbstverständliche Staatsaufgabe sein muss. Neu ist, dass von Länderseite die Erhöhung auch an eine parallele der Vergütungen bzw. Entschädigungen für Betreuer, Dolmetscher und Zeugen gekoppelt werden soll – nur in diesem Paket verhandeln die Länder. Dementsprechend sieht der Referentenentwurf nun vor, dass auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher angehoben werden sollen. Das Problem dabei: Ein solches Junktim gefährdet letztlich die Anpassung des RVG und schwächt damit Rechtsstaat und Anwaltschaft auf lange Sicht. Denn attraktiver wird der Anwaltsberuf für junge Juristinnen und Juristen so sicher nicht.

Die BRAK wird sich auch in das weitere Gesetzgebungsverfahren engagiert einbringen.

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