beA wird mobil: die beA-App
Seit Februar gibt es die beA-App. Mit der ersten Ausbaustufe können Nachrichten am Mobiltelefon gelesen werden. Im Editorial des neuen BRAK-Magazins erläutert BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke die Hintergründe und die Pläne für den Ausbau der beA-App.
Neue Nachrichten im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ganz einfach mit der beA-App am Mobiltelefon oder Tablet ansehen. Die seit Ende Februar von der BRAK angebotene beA-App ermöglicht es, entweder über die Eingangsbenachtichtigungsmail oder direkt aus der App die Nachrichten und ihre Anhänge zu lesen.
Im Editorial des aktuellen BRAK-Magazins erläutert BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke diese erste Ausbaustufe der beA-App, mit der die BRAK auf die aus seiner Sicht völlig berechtigte Erwartung von Anwältinnen und Anwälten reagiert, ihr beA auch von mobilen Endgeräten aus über eine App der BRAK abrufen zu können. Er gibt auch einen Ausblick auf die geplanten weiteren Ausbaustufen: das Signieren von Dokumenten, die Abgabe von elektronischen Empfangsbekenntnissen und das Versenden von Nachrichtenentwürfen.
Umgehende Abhilfe fordert Lemke von Seiten der Landesjustizministerien: Das Datenvolumen für die Übermittlung von Nachrichten und Anhängen muss deutlich erweitert werden, das wünschen sich viele Anwältinnen und Anwälte. Die gegenwärtigen Beschränkungen hält er für unzumutbar; sie gehen darauf zurück, dass die Justiz-IT in manchen Ländern noch immer nicht mit größeren Datenmengen umgehen kann.
Einzelheiten zur Einrichtung und Nutzung der beA-App erläutert BRAK-Geschäftsführerin Julia von Seltmann, ebenfalls in diesem Heft.
Weiterführende Links:
Editorial 1-2/2024
von Seltmann, BRAK-Magazin 1-2/2024, 14
BRAK-Magazin 1-2/2024
Hintergrund
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