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Anwaltspostfach

  • BRAK-Magazin – neues Heft

    beA wird mobil: die beA-App

    29.07.2024Publikation
    Seit Februar gibt es die beA-App. Mit der ersten Ausbaustufe können Nachrichten am Mobiltelefon gelesen werden. Im Editorial des neuen BRAK-Magazins erläutert BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke die Hintergründe und die Pläne für den Ausbau der beA-App.
  • Die Kommunikation mit Finanzbehörden wird auch künftig über den einheitlichen elektronischen Rechtsverkehr möglich sein. Ein erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sah vor, dass dies nur noch über das System ELSTER laufen sollte, Anwalts- und Steuerberaterpostfächer sollten ausgeschlossen werden. Nach Protesten aus Anwaltschaft und Steuerberaterschaft ist die umstrittene Regelung in dem nun veröffentlichten Regierungsentwurf nicht mehr enthalten.
  • 12.06.2024Newsletter
    Akten sollen künftig nach einheitlichen elektronischen Standards zwischen Behörden und Gerichten übermittelt werden. Doch der entsprechende Verordnungsentwurf des Bundesjustizministeriums birgt einige praktische Probleme für Rechtsanwaltskammern und kleinere Behörden. Die BRAK verweist deshalb auf das ohnehin schon vorhandene Akteneinsichtsportal der Justiz.
  • Die Kommunikation mit Finanzbehörden wird auch künftig über den einheitlichen elektronischen Rechtsverkehr möglich sein. Ein erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sah vor, dass dies nur noch über das System ELSTER laufen sollte, Anwalts- und Steuerberaterpostfächer sollten ausgeschlossen werden. Nach Protesten aus Anwaltschaft und Steuerberaterschaft ist die umstrittene Regelung in dem nun veröffentlichten Regierungsentwurf nicht mehr enthalten.
  • 15.05.2024Newsletter
    Anwältinnen und Anwälte können Kindergeld formwirksam beantragen, indem sie den Antrag über ihr beA an das besondere elektronische Behördenpostfach der Familienkasse senden. Das hat der BFH jüngst klargestellt. Die Familienkasse hatte sich dagegen auf eine Vorschrift berufen, die nur die Einreichung über eine spezielle Schnittstelle vorsieht.
  • 15.05.2024Newsletter
    Wer als Anwältin oder Anwalt den von einem Sozietätskollegen verfassten und einfach signierten Schriftsatz mit der eigenen qualifizierten elektronischen Signatur versieht und ihn bei Gericht einreicht, übernimmt damit auch die inhaltliche Verantwortung. Der Schriftsatz ist somit formwirksam eingereicht, ohne dass zusätzlich ein Vertretungsvermerk notwendig ist.
  • Komplexe Themen wie Fachkräftemangel und das Fremdbesitzverbot stehen auf der Agenda des neu gewählten BRAK-Präsidiums. Darüber spricht BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels im Interview mit der NJW und verrät außerdem, dass die BRAK bald eine beA-App herausbringen wird.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 24/2023

    BGH zur Glaubhaftmachung per Screenshot

    29.11.2023Newsletter
    Um bei versäumter Frist glaubhaft zu machen, dass eine Einreichung über das besondere elektronische Anwaltspostfach aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich war, genügt ein Screenshot. Dies stellte der BGH in einem aktuellen Beschluss klar und hielt fest, dass eine anwaltliche Versicherung nicht zusätzlich nötig ist.
  • 15.11.2023Newsletter
    Das Bundesjustizministerium plant, die Steuerberaterplattform an das elektronische Unternehmensregister anzubinden. Das vereinfacht die Anmeldung für Steuerberaterinnen und -berater. Die BRAK bittet darum, auch Anwältinnen und Anwälten eine vereinfachte Anmeldung über das besonderen elektronischen Anwaltspostfach zu ermöglichen.
  • 13.07.2023Newsletter
    Damit ein Dokument wirksam auf dem sogenannten sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht ist, müssen Anwältinnen und Anwälte es einfach signieren und aus ihrem eigenen Anwaltspostfach ans Gericht senden. Der bloße Schriftzug „Rechtsanwalt“ genügt dafür selbst bei einem Einzelanwalt nicht. Das hat das OLG Braunschweig in einer aktuellen Entscheidung klargestellt.
  • 17.05.2023Newsletter
    Beim Versand fristgebundener Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach muss anhand der automatischen Eingangsbestätigung auch kontrolliert werden, ob die richtige Datei als Anhang an das Gericht gesandt wurde. Das hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung klargestellt und hat damit die Anforderungen an die Postausgangskontrolle präzisiert.
  • 03.05.2023Newsletter
    Wer wegen eines Computerdefekts eine Rechtsmittelfrist versäumt, muss näher darlegen, um welchen Defekt es sich handelte und was zur Behebung unternommen wurde. Dabei darf nicht die Möglichkeit offen bleiben, dass das Fristversäumnis, etwa durch einen Bedienfehler oder mangelnde Wartung, verschuldet sei.
  • 20.04.2023Newsletter
    Gerichte müssen per beA eingereichte Schriftsätze auch berücksichtigen, wenn sie wegen eines zu langen Dateinamens dort nicht verarbeitet werden konnten. Das hat das Bundesverfassungsgericht zu einem Altfall entschieden. Nach heutigem Stand könnte ein solcher Fall nicht mehr so auftreten.
  • 20.02.2023beA & ERV
    Der BGH hat in drei Beschlüssen Anwältinnen und Anwälte daran erinnert, dass es nur wenige Ausnahmen von der strengen beA-Nutzungspflicht gibt.
  • 11.10.2022beA & ERV
    Ein Schriftsatz, der mit „Rechtsanwältin“ endet, aber keinen Namen nennt, ist nicht (einfach) signiert im Sinne von § 130a ZPO.
  • Rechtsanwaltsgesellschaften, die Schriftsätze aus ihrem beA-Gesellschaftspostfach einreichen wollen, empfehlen BRAK und DAV, ihre Schriftsätze qualifiziert elektronisch zu signieren. Sie geben ferner Hinweise zur Durchführung und Dokumentation des Versands ohne qualifizierte Signatur. Hintergrund ist eine bislang ungeklärte Rechtsfrage.
  • 13.07.2022Publikation
    Für Berufsausübungsgesellschaften gibt es ab August neue Pflichten und eigene Anwaltspostfächer. In den gerade erschienenen neuen Ausgaben von BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin geht es neben diesen Themen u.a. um die Ausgangskontrolle beim beA und die Entwicklung der Anwaltschaft.
  • 13.07.2022Newsletter
    Seit sechs Monaten gilt die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs. BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke zieht in Libra Rechtsbriefing eine kritische Bilanz zum Stand des elektronischen Rechtsverkehrs in Anwaltschaft und Justiz.
  • BGH zum Anwaltspostfach

    Umlaute sind nicht verboten

    12.05.2022beA & ERV
    Ein Dateiname enthielt 2019 ein „Ü“, obwohl die Justiz Umlaute damals nicht verarbeiten konnte. Der BGH bejaht auch in diesem Altfall den Zugang.
  • 12.01.2022Newsletter
    Seit dem 1.1.2022 müssen professionelle Einreicher wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Behörden Dokumente in elektronischer Form an Gerichte übermitteln. Die BRAK hat eine Reihe unterstützender Materialien dazu veröffentlicht.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 1/2022

    beA-Booster

    12.01.2022Newsletter
    Online-Training LIVE: beA Quick Wins – Anwendercoaching (nicht nur) für Kanzleimitarbeiter | Online-Vortrag LIVE: beA: So geht`s – Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen!
  • Jeder in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).