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Anwaltspostfach

  • 26.11.2025 beA & ERV
    Das für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs häufig verwendete Kartenlesegerät cyberJack Secoder der Firma REINER wurde abgekündigt und ist ab dem 26.11.2025 nicht mehr für das beA einsetzbar. Die BRAK weist erneut darauf hin, dass rechtzeitig ein Ersatzgerät beschafft werden sollte, um keine Einschränkungen bei der beA-Nutzung zu riskieren.
  • Das für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs häufig verwendete Kartenlesegerät cyberJack Secoder der Firma REINER wurde abgekündigt und ist voraussichtlich ab dem 25.11.2025 nicht mehr für das beA einsetzbar. Die BRAK weist darauf hin, dass rechtzeitig ein Ersatzgerät beschafft werden sollte, um keine Einschränkungen bei der beA-Nutzung zu riskieren.
  • Das für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs häufig verwendete Kartenlesegerät cyberJack Secoder der Firma REINER wurde abgekündigt und ist voraussichtlich ab dem 25.11.2025 nicht mehr für das beA einsetzbar. Die BRAK weist darauf hin, dass rechtzeitig ein Ersatzgerät beschafft werden sollte, um keine Einschränkungen bei der beA-Nutzung zu riskieren.
  • Mit dem geplanten schnellen Online-Verfahren für geringfügige Streitwerte befasste sich Mitte Oktober der Rechtsausschuss des Bundestags. BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann wies als Sachverständige auf erheblichen Nachbesserungsbedarf hin, damit Digitalisierung nicht auf Kosten eines fairen Verfahrens gehe.
  • 30.10.2025 beA & ERV
    Das für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs häufig verwendete Kartenlesegerät cyberJack Secoder der Firma REINER wurde abgekündigt und ist voraussichtlich ab Ende November 2025 nicht mehr für das beA einsetzbar. Grund sind sicherheitstechnische Weiterentwicklungen. Wer ein solches älteres Gerät hat, sollte rechtzeitig dafür sorgen, mit einem aktuellen Gerät bzw. Softwarezertifikat weiterhin Zugang zum beA sicherzustellen.
  • 06.08.2025 Newsletter
    Streitigkeiten mit geringen Streitwerten sollen künftig in einem schnellen Online-Verfahren durchgesetzt werden können. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält Klarstellungen, um die bereits bestehende beA-Infrastruktur und arbeitsteilige Kanzleiorganisation zu berücksichtigen.
  • Im elektronischen Rechtsverkehr können bei Gericht maximal 1.000 Dateien und maximal 200 MB in einer Nachricht eingereicht werden. Wer diese Höchstgrenzen überschreitet, soll die Dokumente auf einem digitalen Datenträger einreichen. Seit Ende Juli können dafür auch USB-Speichermedien genutzt werden, statt wie bisher nur CD und DVD.
  • 01.08.2025 beA & ERV
    Im elektronischen Rechtsverkehr können bei Gericht maximal 1.000 Dateien und maximal 200 MB in einer Nachricht eingereicht werden. Wer diese Höchstgrenzen überschreitet, soll die Dokumente auf einem digitalen Datenträger einreichen. Seit Ende Juli können dafür auch USB-Speichermedien genutzt werden, statt wie bisher nur CD und DVD.
  • 11.07.2025 beA & ERV
    Das für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs häufig verwendete Kartenlesegerät cyberJack Secoder der Firma REINER wurde abgekündigt und ist voraussichtlich ab Herbst 2025 nicht mehr für das beA einsetzbar. Grund sind sicherheitstechnische Weiterentwicklungen. Wer ein solches älteres Gerät hat, sollte rechtzeitig dafür sorgen, mit einem aktuellen Gerät weiterhin Zugang zum beA sicherzustellen.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 8/2025

    beA: Abkündigung des Kartenlesegerätes cyberJack Secoder

    16.04.2025 beA & ERV
    Das für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs häufig verwendete Kartenlesegerät cyberJack Secoder der Firma REINER wurde abgekündigt und ist voraussichtlich ab Herbst 2025 nicht mehr für das beA einsetzbar. Grund sind sicherheitstechnische Weiterentwicklungen. Wer ein solches älteres Gerät hat, sollte rechtzeitig dafür sorgen, mit einem aktuellen Gerät weiterhin Zugang zum beA sicherzustellen.
  • 11.04.2025 beA & ERV
    Das für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs häufig verwendete Kartenlesegerät cyberJack Secoder der Firma REINER wurde abgekündigt und ist voraussichtlich ab Herbst 2025 nicht mehr für das beA einsetzbar.
  • 03.04.2025 beA & ERV
    Er sei schon im Ruhestand und für Mandanten nicht erreichbar – diese Begründung reicht laut AGH NRW nicht, um sich der beA-Pflicht zu entziehen.
  • 08.01.2025 Newsletter
    Akten sollen künftig nach einheitlichen elektronischen Standards zwischen Behörden und Gerichten ausgetauscht werden. Im Vergleich zu einem früheren Entwurf für eine entsprechende Verordnung enthält der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums praktische Verbesserungen für die Rechtsanwaltskammern. Die BRAK sieht weiterhin Kritikpunkte und verweist erneut auf das vorhandene Akteneinsichtsportal der Justiz.
  • 12.12.2024 Newsletter
    Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung darf künftig nicht mehr über die besonderen elektronischen Postfächer von Anwaltschaft und Steuerberaterschaft erfolgen. Das sieht eine Änderung der Abgabenordnung vor, die der Bundesrat trotz massiver Proteste aus Anwaltschaft und Steuerberaterschaft beschloss.
  • 12.12.2024 Newsletter
    Die mobile beA-App der BRAK ermöglicht einen Überblick über eingegangene Nachrichten im beA. Mit der jetzt gelaunchten neuen Ausbaustufe können außerdem auch Nachrichtenentwürfe versendet und elektronische Empfangsbekenntnisse abgegeben werden.
  • 30.10.2024 Newsletter
    Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung soll künftig nicht mehr über die besonderen elektronischen Postfächer von Anwaltschaft und Steuerberaterschaft erfolgen dürfen. Nach Protesten aus beiden Berufsgruppen war die entsprechende Regelung zwar wieder aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 gestrichen worden. Der Bundesrat will jedoch an ihr festhalten.
  • BRAK-Magazin – neues Heft

    beA wird mobil: die beA-App

    29.07.2024 Publikation
    Seit Februar gibt es die beA-App. Mit der ersten Ausbaustufe können Nachrichten am Mobiltelefon gelesen werden. Im Editorial des neuen BRAK-Magazins erläutert BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke die Hintergründe und die Pläne für den Ausbau der beA-App.
  • Die Kommunikation mit Finanzbehörden wird auch künftig über den einheitlichen elektronischen Rechtsverkehr möglich sein. Ein erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sah vor, dass dies nur noch über das System ELSTER laufen sollte, Anwalts- und Steuerberaterpostfächer sollten ausgeschlossen werden. Nach Protesten aus Anwaltschaft und Steuerberaterschaft ist die umstrittene Regelung in dem nun veröffentlichten Regierungsentwurf nicht mehr enthalten.
  • 12.06.2024 Newsletter
    Akten sollen künftig nach einheitlichen elektronischen Standards zwischen Behörden und Gerichten übermittelt werden. Doch der entsprechende Verordnungsentwurf des Bundesjustizministeriums birgt einige praktische Probleme für Rechtsanwaltskammern und kleinere Behörden. Die BRAK verweist deshalb auf das ohnehin schon vorhandene Akteneinsichtsportal der Justiz.
  • Die Kommunikation mit Finanzbehörden wird auch künftig über den einheitlichen elektronischen Rechtsverkehr möglich sein. Ein erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sah vor, dass dies nur noch über das System ELSTER laufen sollte, Anwalts- und Steuerberaterpostfächer sollten ausgeschlossen werden. Nach Protesten aus Anwaltschaft und Steuerberaterschaft ist die umstrittene Regelung in dem nun veröffentlichten Regierungsentwurf nicht mehr enthalten.
  • 15.05.2024 Newsletter
    Wer als Anwältin oder Anwalt den von einem Sozietätskollegen verfassten und einfach signierten Schriftsatz mit der eigenen qualifizierten elektronischen Signatur versieht und ihn bei Gericht einreicht, übernimmt damit auch die inhaltliche Verantwortung. Der Schriftsatz ist somit formwirksam eingereicht, ohne dass zusätzlich ein Vertretungsvermerk notwendig ist.
  • 15.05.2024 Newsletter
    Anwältinnen und Anwälte können Kindergeld formwirksam beantragen, indem sie den Antrag über ihr beA an das besondere elektronische Behördenpostfach der Familienkasse senden. Das hat der BFH jüngst klargestellt. Die Familienkasse hatte sich dagegen auf eine Vorschrift berufen, die nur die Einreichung über eine spezielle Schnittstelle vorsieht.
  • 01.12.2023 BRAK in den Medien
    Komplexe Themen wie Fachkräftemangel und das Fremdbesitzverbot stehen auf der Agenda des neu gewählten BRAK-Präsidiums. Darüber spricht BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels im Interview mit der NJW und verrät außerdem, dass die BRAK bald eine beA-App herausbringen wird.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 24/2023

    BGH zur Glaubhaftmachung per Screenshot

    29.11.2023 Newsletter
    Um bei versäumter Frist glaubhaft zu machen, dass eine Einreichung über das besondere elektronische Anwaltspostfach aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich war, genügt ein Screenshot. Dies stellte der BGH in einem aktuellen Beschluss klar und hielt fest, dass eine anwaltliche Versicherung nicht zusätzlich nötig ist.
  • 15.11.2023 Newsletter
    Das Bundesjustizministerium plant, die Steuerberaterplattform an das elektronische Unternehmensregister anzubinden. Das vereinfacht die Anmeldung für Steuerberaterinnen und -berater. Die BRAK bittet darum, auch Anwältinnen und Anwälten eine vereinfachte Anmeldung über das besonderen elektronischen Anwaltspostfach zu ermöglichen.
  • 13.07.2023 Newsletter
    Damit ein Dokument wirksam auf dem sogenannten sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht ist, müssen Anwältinnen und Anwälte es einfach signieren und aus ihrem eigenen Anwaltspostfach ans Gericht senden. Der bloße Schriftzug „Rechtsanwalt“ genügt dafür selbst bei einem Einzelanwalt nicht. Das hat das OLG Braunschweig in einer aktuellen Entscheidung klargestellt.
  • 17.05.2023 Newsletter
    Beim Versand fristgebundener Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach muss anhand der automatischen Eingangsbestätigung auch kontrolliert werden, ob die richtige Datei als Anhang an das Gericht gesandt wurde. Das hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung klargestellt und hat damit die Anforderungen an die Postausgangskontrolle präzisiert.
  • 03.05.2023 Newsletter
    Wer wegen eines Computerdefekts eine Rechtsmittelfrist versäumt, muss näher darlegen, um welchen Defekt es sich handelte und was zur Behebung unternommen wurde. Dabei darf nicht die Möglichkeit offen bleiben, dass das Fristversäumnis, etwa durch einen Bedienfehler oder mangelnde Wartung, verschuldet sei.
  • 20.04.2023 Newsletter
    Gerichte müssen per beA eingereichte Schriftsätze auch berücksichtigen, wenn sie wegen eines zu langen Dateinamens dort nicht verarbeitet werden konnten. Das hat das Bundesverfassungsgericht zu einem Altfall entschieden. Nach heutigem Stand könnte ein solcher Fall nicht mehr so auftreten.
  • 20.02.2023 beA & ERV
    Der BGH hat in drei Beschlüssen Anwältinnen und Anwälte daran erinnert, dass es nur wenige Ausnahmen von der strengen beA-Nutzungspflicht gibt.
  • 11.10.2022 beA & ERV
    Ein Schriftsatz, der mit „Rechtsanwältin“ endet, aber keinen Namen nennt, ist nicht (einfach) signiert im Sinne von § 130a ZPO.
  • Rechtsanwaltsgesellschaften, die Schriftsätze aus ihrem beA-Gesellschaftspostfach einreichen wollen, empfehlen BRAK und DAV, ihre Schriftsätze qualifiziert elektronisch zu signieren. Sie geben ferner Hinweise zur Durchführung und Dokumentation des Versands ohne qualifizierte Signatur. Hintergrund ist eine bislang ungeklärte Rechtsfrage.
  • 13.07.2022 Publikation
    Für Berufsausübungsgesellschaften gibt es ab August neue Pflichten und eigene Anwaltspostfächer. In den gerade erschienenen neuen Ausgaben von BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin geht es neben diesen Themen u.a. um die Ausgangskontrolle beim beA und die Entwicklung der Anwaltschaft.
  • 13.07.2022 Newsletter
    Seit sechs Monaten gilt die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs. BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke zieht in Libra Rechtsbriefing eine kritische Bilanz zum Stand des elektronischen Rechtsverkehrs in Anwaltschaft und Justiz.
  • BGH zum Anwaltspostfach

    Umlaute sind nicht verboten

    12.05.2022 beA & ERV
    Ein Dateiname enthielt 2019 ein „Ü“, obwohl die Justiz Umlaute damals nicht verarbeiten konnte. Der BGH bejaht auch in diesem Altfall den Zugang.
  • 12.01.2022 Newsletter
    Seit dem 1.1.2022 müssen professionelle Einreicher wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Behörden Dokumente in elektronischer Form an Gerichte übermitteln. Die BRAK hat eine Reihe unterstützender Materialien dazu veröffentlicht.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 1/2022

    beA-Booster

    12.01.2022 Newsletter
    Online-Training LIVE: beA Quick Wins – Anwendercoaching (nicht nur) für Kanzleimitarbeiter | Online-Vortrag LIVE: beA: So geht`s – Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen!