BRAK-Ausschuss Medienrecht für weiten Anwendungsbereich
KI-generierte Inhalte kennzeichnen!
05.03.2025 | Der Ausschuss Medienrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat ein Positionspapier zu Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte gemäß Art. 50 des der KI-VO erarbeitet, die ab dem 02.08.2026 gelten.
In dem Papier stellt der Ausschuss die nach seiner Auffassung vorzugswürdigen Rechtspositionen - soweit Art. 50 KI-VO der Auslegung zugänglich ist - zusammen.
Sollte sich die Rechtsprechung im Laufe der Zeit gegenläufig entwickeln, kann das Papier sogleich als Grundlage für Nachjustierungen dienen und wertvolle Impulse für eine etwaige Novelle der KI-VO liefern.
Konkret wird ein weiter persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich der Kennzeichnungspflichten vertreten sowie zur Nutzung privater Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten geraten. Nationale Regelungen könnten dies fördern. Insgesamt erkennt der Ausschuss viel Raum für klarstellende und weitergehende nationale Regelungen.
Gegen den Einsatz von Emotionserkennungssystemen und Systemen zur biometrischen Kategorisierung i.S.v. Art. 50 Abs. 3 KI-VO bestehen - noch immer - grundsätzliche Bedenken.