BRAK-Mitteilungen - neue Ausgabe

BRAK fordert neues Grundrecht auf unabhängige Anwaltschaft

Die Rechtsanwaltskammern wollen den Zugang zu unabhängiger anwaltlicher Beratung als Grundrecht im Grundgesetz verankern. BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels begründet den Vorstoß mit der Notwendigkeit, die freie Advokatur dauerhaft vor politischem Einfluss zu schützen.

05.11.2025Publikation

Die Bundesrechtsanwaltskammer fordert eine Verfassungsänderung, um das Recht auf unabhängige anwaltliche Unterstützung als Grundrecht festzuschreiben. Der vorgeschlagene neue Absatz 5 zu Art. 19 GG lautet: „Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen.“

Nach den Worten von BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels soll diese Regelung die Anwaltschaft und die Rechtsuchenden gleichermaßen schützen. Während die Unabhängigkeit der Anwälte derzeit nur in der Bundesrechtsanwaltsordnung festgelegt ist, würde eine Grundgesetznorm den Grundsatz verfassungsrechtlich absichern und politischen Eingriffen vorbeugen.

In den „Akzenten“ zum gerade erschienenen Heft 5/2025 der BRAK-Mitteilungen warnt Wessels davor, dass auch gefestigte Demokratien nicht vor Erosionen des Rechtsstaats gefeit seien. Beispiele aus den USA zeigten, wie schnell anwaltliche und richterliche Unabhängigkeit unter Druck geraten könne.

Das neue Grundrecht solle keine neuen staatlichen Förderpflichten schaffen, sondern garantieren, dass Bürgerinnen und Bürger anwaltliche Beratung und Vertretung frei von staatlicher Einflussnahme erhalten. Es knüpft dabei an Art. 12 I GG an und stärke zugleich die Selbstverwaltung der Anwaltschaft.

Wessels verweist zudem auf die Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs, die ähnliche Schutzstandards vorsieht. Deutschland habe diese noch nicht ratifiziert – umso wichtiger sei ein klares Bekenntnis im Grundgesetz. Das Ziel, so Wessels, sei die dauerhafte Sicherung eines freien Zugangs zum Recht.

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