BRAK-Hauptversammlung beschließt zu Grundrecht auf anwaltlichen Beistand und zu Sammelanderkonten
Bei ihrer 169. Hauptversammlung am 19.9.2025 in Hannover forderten die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern, die unabhängige anwaltliche Beratung in der Verfassung abzusichern. Außerdem stellten sie die Weichen für den Erhalt anwaltlicher Sammelanderkonten. Auf ihrer Agenda standen zudem noch eine Reihe weiterer aktueller berufspolitischer Themen.
Bei der 169. Hauptversammlung (HV) der Bundesrechtsanwaltskammer am 19.9.2025 in Hannover forderten die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern, den Zugang zu unabhängiger anwaltlicher Beratung im Grundgesetz zu verankern.
Neues Grundrecht auf unabhängigen anwaltlichen Beistand
Die aktuellen politischen Entwicklungen weltweit zeigen, dass demokratische Wahlen allein keine ausreichende Sicherung mehr gegen staatliche Eingriffe sind. Daher soll eine verfassungsrechtliche Gewährleistung geschaffen werden, wonach jedermann das Recht hat, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Verortet werden soll das neue Grundrecht in einem neuen Art. 19 V GG. Dazu hat die BRAK-Hauptversammlung einen konkreten Formulierungsvorschlag beschlossen.
Das Positionspapier mit dem Formulierungsvorschlag wird die BRAK an die rechtspolitischen Sprecher der Fraktionen, den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages sowie an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herantragen.
Weichenstellung für Sicherung von Sammelanderkonten
Die BRAK-Hauptversammlung sprach sich ferner mit großer Mehrheit für ein zentrales elektronisches System zur automatisierten Prüfung der Transaktionen auf Fremdgeldkonten aus. Auffällige Transaktionen sollen von diesem System an die Rechtsanwaltskammern zur weiteren Prüfung übermittelt werden. Damit stellt die HV die Weichen dafür, dass Banken weiterhin für Anwältinnen und Anwälte Sammelanderkonten anbieten können, ohne ab 2026 umfangreiche Prüf- und Meldepflichten nach dem Finanzkonteninformationsaustauschgesetz erfüllen zu müssen.
Diese Pflichten waren in den letzten Jahren aufgrund eines Nichtbeanstandungserlasses des Bundesfinanzministeriums ausgesetzt; eine weitere Verlängerung über das Jahr 2025 hinaus gewährt das Ministerium mit Blick auf Vorgaben der OECD allerdings nur, wenn bis November 2025 ein konkretes Konzept zur Prüfung der Sammelanderkonten durch die Rechtsanwaltskammern vorliegt. Die BRAK ist nun durch die HV beauftragt, ein rechtlich-organisatorisches Konzept für ein solches zentrales System zu erarbeiten. Dies wird nun umgehend erfolgen.
Internationaler Schutz der anwaltlichen Berufsausübung
Auf der Agenda der BRAK-Hauptversammlung standen außerdem die neuesten Entwicklungen bei der Europarats-Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs. Der Text der Konvention war unter maßgeblicher Beteiligung der BRAK und des CCBE erarbeitet worden. Er wurde im Mai 2025 durch die ersten 17 Staaten unterzeichnet, im Juli zeichnete ein weiterer Staat. Die BRAK wird sich weiter dafür einsetzen, dass auch Deutschland die Konvention bald unterzeichnet und ratifiziert.
Weitere Themen
Außerdem befasste die Hauptversammlung sich mit einer Reihe weiterer für die Anwaltschaft bedeutsamer Themen, insbesondere mit den aktuellen Reformvorhaben im Bereich des Zivilprozesses sowie der digitalen Transformation der Justiz. Hier wurde u.a. über die geplante Erhöhung der Streitwertgrenzen, die Erprobung von Online-Verfahren und die verzögerte Einführung der elektronischen Akte in der Justiz sowie die weitere Entwicklung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs und des elektronischen Rechtsverkehrs diskutiert.
Auch die Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren sowie die Reform des Instituts der Kanzleiabwicklung standen auf der Agenda. Beides ist auch Gegenstand eines am 22.9.2025 in die Verbändeanhörung gegebenen Referentenentwurfs, mit dem das anwaltliche Berufsrecht umfassend reformiert werden soll. Mit dem Entwurf wird die BRAK sich eingehend befassen und dazu Stellung nehmen.
Weiterführende Links:
- Presseerklärung Nr. 9/2025 v. 19.9.2025
- Positionspapier zur Verankerung unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz
- Nachrichten aus Berlin 10/2025 v. 14.5.2025 (zur Europarats-Konvention)
- BRAK-News v. 24.9.2025 (zum Beschluss der BRAK-HV zu Sammelanderkonten)
- Nachrichten aus Berlin 25/2024 v. 12.12.2024 (zum Nichtbeanstandungserlass des BMF)
- Referentenentwurf: Gesetz zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren des Rechts der rechtsberatenden Berufe
Hintergrund:
Die Hauptversammlung der BRAK setzt sich aus den Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern zusammen. Sie ist das Hauptorgan der BRAK, fasst grundlegende Beschlüsse und wählt das Präsidium der BRAK (§§ 187 ff., 180 BRAO). Die Hauptversammlung findet halbjährlich in wechselnden Kammerbezirken statt. Die 169. Hauptversammlung richtete die Rechtsanwaltskammer Celle aus.
Das BRAK-Präsidium setzt die Beschlüsse der Hauptversammlung um und wird dabei von der Geschäftsführung sowie von den über 30 Fachausschüssen unterstützt. Diese bereiten für das Präsidium Gutachten und Stellungnahmen insbesondere zu Gesetzgebungsvorhaben vor (vgl. § 177 V BRAO). Wie Hauptversammlungen der BRAK im Detail ablaufen, erläutert Nitschke, BRAK-Magazin 3/2024, 4.
Erstveröffentlichung am 24.09.2025